Im Corona-Teil-Lockdown gelten Einschränkungen für den Sport

Im die steigenden Coronavirus-Zahlen wieder in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf einen Teil-Lockdown geeinigt. Er tritt bundesweit am Montag, 02. November, in Kraft.

Das öffentliche Leben muss heruntergefahren werden um die Ausbreitung von Covid-19 zu verlangsamen und das mit den entsprechenden Auswirkungen auch auf unseren Vereinsalltag.

Der Betrieb im Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 verboten.

Individueller Sport, wie Radfahren oder Joggen – alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen, bleibt weiterhin erlaubt. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, wie unser Aufenthaltsraum und beide Schießstände, durch mehrere Personen gleichzeitig, ist nicht erlaubt.

So sind wir gezwungen den Schießbetrieb ab Montag, 02. November erneut einzustellen und den Schießstand zu sperren. Sobald neue Erkenntnisse und Entwicklungen vorliegen werden wir Euch zeitnah informieren.

Bitte bleibt weiterhin umsichtig und vor allem gesund.