Was kann es Schöneres geben als im Sommer, wenn die Nächte schön lauschig sind, gemeinsam einen großartigen Abend mit Musik, leckerem Essen und guten Getränken zu feiern?
Dazu war im Garten von Hanne & Rolf Kramer, beim diesjährigen Sommerfest der Schützengesellschaft, ausreichend Gelegenheit.
Nachdem es laut Wettervorhersage zunächst danach aussah als würde die Veranstaltung buchstäblich „ins Wasser fallen“ hatte die Helfergruppe tags zuvor ausreichend Zeltfläche im weitläufigen Garten aufgestellt. So wurde das Sommerfest – nach einigen kurzen Schauern – wieder zu dem, was alle erwartet hatten.
In einer kurzen Ansprache begrüßte der Vorsitzende Uwe Deppe die Festgäste und bedankte sich bei allen Helfern, die sich während der Vorbereitungen engagieren oder durch Getränke- oder Salatspenden zum Gelingen beitragen.
Anschließend wurde musikalisch und tischweise zum Grillbuffet gebeten. Salate, Dips und verschiedene Kuchen waren von Ihrer Majestät Bettina I. bei zahlreichen Spendern organisiert und zu einer bemerkenswerten kulinarischen Auswahl zusammenstellt worden. Dazu versorgten die Grillmeister, Jörg, Matthias und Paul, die Feiernden mit Bratwurst- und Steak-Variationen.
Ganz unerwartet traf es dann den einen oder anderen Schützenbruder, als der Vorsitzende erneut das Wort ergriff. Ihm sei aufgefallen, dass sich im vergangenen Jahr einige Mitglieder Verfehlungen im Schützendienst geleistet hätten die nicht ungeahndet bleiben dürften. Daher trete nun ein Strafgericht zusammen.
Der Vorsitzender selbst schlüpfte dabei in die Rolle des Anklägers, Richters und Jury in einer Person und machte den Angeklagten schon zu Beginn deutlich, dass es in seinen Verfahren keine Verteidigung gäbe um die, nach seiner Auffassung gerechten Strafe zu mildern.
So wurden sehr humorvoll einige hochbrisante Fälle verhandelt, wobei weder hochrangige Offiziere, aufstrebende Funktionsträger, gekrönte Häupter, noch der Vorsitzende selbst, verschont blieben. Da die Angeklagten außer fadenscheinigen Ausreden nicht viel zu ihrer Verteidigung entgegenzusetzen hatten, erfolgte in allen Fällen ein schneller Schuldspruch .
Wie erwartet wurde niemand in Arrest genommen und mit den verhängten „flüssigen Strafen“ waren am Ende alle Sünder zufrieden.
Bis zu später Stunde wurde an diesem Abend noch in geselliger Runde, bei einem kühlen Getränk, einem netten Gespräch an der Theke oder am Lagerfeuer, gefeiert und gelacht.
BERICHT | T. Alexander | BILDER | Privat