Sportliches KK-Gewehrschießen kann ebenfalls in verschiedenen Formen betreiben werden. Wie beim LG wird auch mit diesem Sportgerät in unterschiedlichen Anschlagsarten geschossen.
Gezielt wird wie bei allen Gewehrarten mit Hilfe eines Diopters und eines Ringkornes. Sobald sich „das Schwarze“ in der Mitte des Ringkornes befindet, kann der Schuss gelöst werden, und man schießt eine Zehn.
Der Reiz an dieser Sportart ist, dass es eben nicht so einfach ist wie es sich anhört. Vielmehr erfordert es ein hohes Maß an Konzentration und Körperbeherrschung. Immerhin gilt es, um eine Zehn (die höchstmögliche Ringzahl) zu erreichen, auf einer Distanz von 50 Metern einen Kreis mit nur 10,4 mm Durchmesser zu treffen. Dazu braucht man neben einer ruhigen Hand und innerer Ruhe, auch eine gute allgemeine Kondition um seinen Körper unter Kontrolle halten zu können.
Das Sportgerät:
Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 6,5 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.
Die Munition:
Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).
Die Scheiben:
Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.
Die Entfernung: 50 m
Der Anschlag:
Stehend freihändig, wobei der Schütze völlig frei (ohne Anlehnung und künstliche Stützen) stehen muss.
Stehend aufgelegt.
Dreistellungskampf – im stehend freihändigen, knienden und liegenden Anschlag.
Liegendkampf, wobei das gesamte Schusspensum im liegenden Anschlag zu absolvieren ist.
Die Programme:
Dreistellungskampf: 60Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO).
Liegendkampf: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung:
Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Quelle: Veröffentlichungen des DSB